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Coronahilfe 2. Runde Juni 2021

Die Landesregierung und das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW haben für die zweite Förderrunde im Corona-Hilfsporgramm die Auszahlung der Mittel für die Laienmusik freigegeben.

Der Förderantrag wird über den Chorverband NRW gestellt. Antragsberechtigt sind alle Chöre und Orchester, die Mitglied im Chorverband NRW sind. Die Anträge müssen bis zum 31. August 2021 postalisch eingereicht werden; eine Einreichung per E-Mail ist nicht möglich.

Die Antragsunterlagen, Erläuterungen und Förderkriterien stehen zum Download bereit beim Chorverband NRW auf der Seite Pauschalförderung der MKW NRW 2021 oder direkt hier: